
Als ein Musta`min ({arS|المستأمين|d=al-mustaʾmīn}) galt in der klassisch-islamischen Völkerrechtslehre (Siyar) ein nichtmuslimischer Bewohner des Dar al-Harb, der durch eine Schutzerklärung (aman) eines Muslims die Erlaubnis auf islamischem Gebiet ohne jegliche Steuerverpflichtungen zu verweilen erhält, solange er dort keine permane....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Musta`min
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